Welches Präparat infrage kommt
Auf die häufige Frage, welches dieser neuen Präparate Impfwillige nehmen sollten, kommt von der Stiko nichts Konkretes: Der Beschlussentwurf bezieht sich sowohl auf den BA.1- als auch auf den BA.4/BA.5-Impfstoff. Beide lösten verglichen mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus, hieß es.
Hinzu kämen gleichbleibend gute Antworten gegen die Variante aus der frühen Phase der Pandemie. Entscheidend sei, dass sich Menschen überhaupt impfen ließen und insbesondere den Empfehlungen zur Auffrischung folgten. Auch die bisherigen Impfstoffe könne man verwenden.
Das Vermeiden von schwerer Erkrankung, von Krankenhausaufenthalten und Tod seien die Ziele der Empfehlung, betonte Bogdan. Es sei hingegen nicht realistisch anzunehmen, dass sich sämtliche harmloseren Infektionen vermeiden ließen. Es gehe auch nicht um das Senken von Inzidenzen. Mittlerweile sei eine Situation erreicht, in der «eine sehr gute Basisimmunität in der Bevölkerung» existiere. Aus Deutschland eliminieren lasse sich das Virus auch mit den angepassten Impfstoffen nicht, sagte das Stiko-Mitglied.
Infektionslage wenig verändert
Der Rat von Fachleuten lautet, im Fall einer fälligen Auffrischung verfügbare Präparate zu nutzen und den Schritt nicht in Hinblick auf einen vermeintlich besseren, neueren Impfstoff aufzuschieben. Sonst laufe man Gefahr, in der Zwischenzeit zu erkranken.
Für den BA.1-Impfstoff kann zum Beispiel sprechen, dass mit ihm bereits der große Sprung in der Virusentwicklung seit der ursprünglichen Variante abgedeckt ist. Da BA.1 und BA.4/BA.5 vergleichsweise eng verwandt sind, liegen nur noch kleine Unterschiede zwischen diesen beiden Präparaten. Zum BA.4/BA.5-Impfstoff liegen zudem weniger Daten vor.
Nach Einschätzung des Expertengremiums dürften insbesondere Menschen, die sich im Zuge der Omikron-Welle seit Ende 2021 nicht mit Corona angesteckt haben, von einer Auffrischung mit einem fortentwickelten Impfstoff profitieren. Wer aber kürzlich bereits gemäß der bisherigen Empfehlung eine Auffrischimpfung mit den herkömmlichen Präparaten erhalten habe, benötige «keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff».
Wer eine zweite Auffrischung erhalten sollte
Zu den Gruppen, denen die Stiko schon länger eine zweite Auffrischung (vierte Dosis) empfiehlt, zählen neben Menschen ab 60 Jahren auch Risikopatienten wie Immungeschwächte ab 12 Jahren, Pflegeheimbewohner und Personal im Gesundheits- und Pflegebereich.
Geraten wird in der Regel zu einem Abstand von sechs Monaten zur vorherigen Impfung oder Infektion. Für die Grundimmunisierung, also die ersten beiden Impfdosen, sind die Omikron-Präparate nicht zugelassen.
Quelle: dpa